… gilt für die Kernzone des UNESCO Weltnaturerbe Buchenwald Grumsin. Da diese aber weder auf Schildern noch auf Karten ausgezeichnet ist, können die Besucher das Betretungsverbot gar nicht erfüllen. Fie Forderungen der UNESCO werden daher nur unzureichend erfüllt.

1121 UNESCO-Welterbestätten in 167 Ländern weltweit sollen die Geschichte der Menschheit und des Planeten erlebbar machen. 46 von ihnen befinden sich in Deutschland, fünf davon sind Buchenwälder. Laut Erklärung der UNESCO sind „Welterbestätten Zeugnisse vergangener Kulturen, materielle Spuren von Begegnungen und Austausch, künstlerische Meisterwerke und einzigartige Naturlandschaften. Ihnen gemeinsam ist ihr außergewöhnlicher universeller Wert, ihre Bedeutung nicht nur für nationale oder lokale Gemeinschaften, sondern für die gesamte Menschheit. Der Schutz und nachhaltige Erhalt dieser Stätten liegt deshalb in der Verantwortung der gesamten Völkergemeinschaft.”

Schutz versus Erlebbarkeit

Neben dem Schutz fordert die UNESCO, dass diese einzigartigen Stätten erlebbar gemacht werden müssen. Diese beiden zentralen Forderungen widersprechen einander. Die größte Gefahr für die Natur ist der Mensch. Je besser eine Welterbestätte erlebbar gemacht wird, desto größer ist auch die Gefahr für ihren Schutz. Die Balance zwischen diesen beiden zentralen Forderungen herzustellen, das ist die Herausforderung für die Verantwortlichen eines Weltnaturerbes.

Die fünf ernannten deutschen Buchenwälder bestehen aus einer Kernzone und einer Pufferzone. Die Kernzone ist streng geschützt und der Wald wird der Natur überlassen. Die Pufferzone darf nur auf den Wegen betreten werden. Das gesamte Welterbe und vor allem die Pufferzone des Grumsin sind vergleichsweise klein.

Dazu kommt, dass sich die Pufferzone im Gegensatz zu allen anderen deutschen Welterbe-Buchenwäldern (deren Pufferzone sich im Besitz des jeweiligen Bundeslandes befindet) zu einem großen Teil in Privatbesitz befindet. Deshalb ist die forstwirtschaftliche Nutzung der Pufferzone anders als in allen anderen deutschen Welterbe-Buchenwäldern gestattet. Das bedeutet aber auch, dass die Besucher des Grumsin durch forstwirtschaftlich genutzten Wald laufen und das Welterbe nur vom Rand aus erleben können. Die Kernzone des Grumsin darf nur im Rahmen von bezahlten Führungen betreten werden. Dazu muss man sich vorher anmelden.

Die von der UNESCO geforderte Erlebbarkeit ist daher vermutlich nur eingeschränkt gegeben.

In allen anderen deutschen Welterbe-Buchenwäldern gibt es einen frei betretbaren Weg durch die Kernzone. Im Grumsin jeoch ist das freie Betreten der Kernzone generell verboten, für die Besucher ist das aber nicht erkennbar, da die Kernzone in den Wanderkarten nicht eingezeichnet ist und der Hinweis „Betreten verboten” an den Schildern nicht vorhanden ist.

Der von der UNESCO geforderte Schutz ist daher vermutlich nur eingeschränkt gegeben.

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