ist laut §4 der Biosphärenreseratsverodnung ihr Zweck: Die Unterschutzstellung dient dem Schutz, der Pflege und der Entwicklung der besonderen Vielfalt, Eigenart und Schönheit einer in Mitteleuropa einzigartigen Kulturlandschaft.

Teil der Kulturlandschaft sind auch die Dörfer. Ihre Ursprünglichkeit zu bewahren muss Ziel der Reservatsleitung sein.

Wenn Bewohner sich in ihrer Privatsphäre nicht geschützt fühlen, schützen sie sich selbst und verändern so die Kulturlandschaft.